Allgemeine Informationen
// Alle für Hessen geltenden aktuellen Verordnungen entnehmen Sie bitte der Webseite der Landesregierung.
// Die Hessische Kulturstiftung verteilt Brücken-Stipendien an in Hessen gemeldete und selbstständig künstlerisch tätige Künstler*innen aller Sparten. Dabei erhalten die Stipendiat*innen einmalig 2.500 Euro. Weitere Infos.
// Das Land Hessen legt für Künstlerinnen und Künstler, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf. Insgesamt 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung für Projektstipendien für Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Kultureinrichtungen und Spielstätten, Beratungsangebote der Kulturverbände sowie ein Programm für Open-Air-Kultur in den Sommermonaten. Zur Pressemitteilung (vom 09.02.2021).
// Die Bundesregierung teilt mit, dass im Rahmen der Überbrückungshilfe III nun auch "kurz befristet Beschäftigte" im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Anträge stellen können. Zur Pressemitteilung (vom 05.02.2021).
// Anbei übermitteln wir Ihnen Informationen zur Überbrückungshilfe III, Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 (Stand 19.01.2021): Übersicht zur ÜH III, Anlage zur ÜH III und Schreiben des Finanzministeriums.
// Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat einige wichtige Informationen für Solo-Selbständige zusammengestellt.
// Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bündelt auf ihrer Webseite einige Hilfsprogramme und Informationen für die Kulturbranche nach Bund und Ländern geordnet. Der Überblick wird laufend aktualisiert.
// Die Staatsministerin für Kultur und Medien informiert über das Förderprogramm NEUSTART KULTUR.
// Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes eine wichtige Entscheidung für den Kulturbereich getroffen. Im §28a Nr. 7 „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ werden die Kultureinrichtungen nun eigenständig genannt und nicht mehr, wie zunächst geplant, gemeinsam mit der Freizeitgestaltung. Diese Trennung wird dem besonderen Charakter von Kultureinrichtungen in Abgrenzung zu Freizeiteinrichtungen gerecht.
// Das BMF informiert hier über die aktuellen Hilfsmöglichkeiten auch für die Kultur- und Kreativbranche, darunter die Novemberhilfe und die Überbrückungshilfen/Neustart für Solo-Selbständige.
// Informationen zu aktuell noch laufenden Programmen in Hessen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums und auf der Webseite des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Dort finden Sie auch die Informationen zur Soforthilfe für gemeinnützige Vereine, die weiterhin beantragt werden kann.
Informationen zu Projekten mit der LKB Hessen
Informationen, inwieweit die Corona-Pandemie unsere operativen Projekte betrifft (Freiwilligendienste, Kulturkoffer, Servicestelle Kultur macht stark, LandKulturPerlen) erhalten alle beteiligten Akteur*innen direkt über ihre Ansprechpartner*innen bei der LKB Hessen. Für Ihre Fragen stehen diese Ihnen unter den u.g. Telefonnummern gern zur Verfügung.
Erreichbarkeit
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Coronavirus-Pandemie sind die Mitarbeiter*innen der LKB Hessen bis auf Weiteres aus dem Home-Office für Sie im Einsatz und daher teilweise eingeschränkt erreichbar. Am besten erreichen Sie uns per E-Mail. Die Telefonnummern 069-175372-353 (Geschäftsführung), 069-175372-350 (Freiwilligendienste), 069-175372-354 (Kulturkoffer), 069-175372-356 (Servicestelle Kultur macht stark) sowie 0561-220 712 704 und 0175-3219868 (LandKulturPerlen) sind in der Regel von 10–15 Uhr besetzt.